KYOCERA Document Solutions

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KYOlife Geschäftsbedingungen

KYOlife Geschäftsbedingungen


1. Umfang des KYOlife Supports
Vielen Dank für den Erwerb des KYOlife bzw. des KYOlife plus Support-Paketes. Es handelt sich hierbei um Serviceleistungen, die den Standard-Hersteller-Garantiezeitraum für Ihre Kyocera Geräte verlängern und/oder den ursprünglichen Leistungsumfang der Kyocera Herstellergarantie erweitern. Ihr Vertragspartner für den KYOlife oder den KYOlife plus Support ist Kyocera. KYOlife und KYOlife plus werden von Kyocera selbst oder durch einen von Kyocera autorisierten Geschäftspartner erbracht.

1.1 Die Inanspruchnahme des KYOlife Supports setzt voraus, dass Sie die beigefügte Registrierungskarte ausfüllen und an die örtlich zuständige Vertriebsgesellschaft, an eine Tochtergesellschaft oder an den autorisierten Vertragshändler von Kyocera Document Solutions senden oder dass Sie von unserer Online-Registrierung Gebrauch machen, die wir vor der Aktivierung des KYOlife Supports bestätigen. Sie können sich umgehend unter http://kyolife.kyoceradocumentsolutions.eu registrieren. Ihre personenbezogenen Daten werden nur zu Registrierungszwecken erhoben, verarbeitet und genutzt und werden von allen Kyocera Gesellschaften streng geschützt.

1.2 In diesen Geschäftsbedingungen bezeichnet und umfasst „KYOlife Support“ alle die in Ziffer 1.5 und 1.6 näher beschriebenen KYOlife oder KYOlife plus Dienstleistungen, „Geräte“ bezeichnet sämtliche vom KYOlife Support umfassten Geräte, einschließlich Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte von Kyocera. „Kunde“, „Sie“, „Ihr“ bezeichnet den Käufer eines KYOlife oder KYOlife plus Support-Paketes, „Kyocera Geschäftspartner“ bezeichnet autorisierte Distributoren, Vertragshändler oder Service-Partner von Kyocera.

1.3 Kyocera Document Solutions („Kyocera“ „wir“ oder „unser“) stellt eine Standard-Herstellergarantie für das Gerät und die mit dem Gerät gekauften und genutzten Optionen, wie in der Garantiekarte beschrieben, aus, die ab dem Tag, an dem das Gerät von Kyocera oder einem unserer Geschäftspartner erworben wurde, gültig ist. Einzelheiten über die Standard-Herstellergarantie entnehmen Sie bitte der mit dem Gerät mitgelieferten Garantiekarte.. Diese kann auch bei der Kyocera Niederlassung des Landes, in dem das Gerät erworben wurde, oder bei Kyocera Geschäftspartnern angefordert werden.

1.4 Die Ihrem Kaufvertrag zugrunde liegende Standard-Herstellergarantie kann durch den Erwerb eines KYOlife Support-Paketes erweitert werden. KYOlife Support kann innerhalb von zwölf Monaten nach Kauf des Gerätes erworben werden. Der Leistungsanspruch beginnt rückwirkend mit dem Tag, an dem das Gerät käuflich erworben wurde.

1.5 KYOlife: KYOlife erweitert den Ihrem Kaufvertrag für Ihr Gerät zugrunde liegenden Standard-Hersteller-Garantiezeitraum und umfasst – wie die Standard-Herstellergarantie im Rahmen Ihres Kaufes – die Reparatur oder den Austausch von Gerätekomponenten oder Geräteoptionen (einige Optionen erfordern ein separates KYOlife/KYOlife plus Paket), die aufgrund von Material- oder Produktionsfehlern mangelhaft sind. Reparaturen oder der Austausch von Geräteteilen verlängern nicht den Standard-Hersteller-Garantiezeitraum für das Gerät. Der KYOlife Support umfasst alle mit dem Gerät registrierten Optionen und Zubehör; stellen Sie deshalb bitte sicher, dass Sie bei der Registrierung den Namen des Modells richtig angeben.

1.6 KYOlife plus: Der KYOlife plus Support erweitert den Leistungsumfang von KYOlife um eine jährliche, vorbeugende Wartung des Gerätes und seinen Optionen, die jedoch frühestens 6 Monate nach dem Erwerb von KYOlife plus durchgeführt wird.

Die vorbeugende Wartung des Gerätes und seiner Optionen umfasst auch eine Reinigung der Papierzuführungen.


2. KYOlife Support, Leistungsumfang
2.1 KYOlife / KYOlife plus Pakete sind mit unterschiedlichem Leistungsumfang erhältlich. Die Beschreibung des jeweiligen KYOlife Supports (Garantiezeitraum, Gerätegruppe und Reaktionszeit) ist auf Ihrem dem KYOlife Support-Paket beigefügten KYOlife-Zertifikat abgedruckt.

2.2 Der Leistungsumfang des KYOlife/ KYOlife plus Support-Paketes kann von Land zu Land abweichen.

2.3 Der KYOlife Support wird für den in dem KYOlife-Zertifikat beschriebenen Zeitraum oder bis zum Erreichen der maximalen Seitenleistung (wie in den Produktspezifikationen jeweils angegeben) gewährt, je nachdem, was zuerst eintritt. In das Gerät müssen nachweislich in jeweils angemessenen und für das jeweilige Gerät festgelegten Intervallen auf Kosten des Kunden „Maintenance-Kits“ eingebaut und registriert werden, um sicherzustellen, dass der Hersteller-Garantieschutz erhalten bleibt.

2.4 Das Gerät muss sich auf dem jeweils aktuell festgelegten „Revisionsstand“ befinden, innerhalb der angegebenen maximalen Ausgabevolumen genutzt werden und nach vernünftiger Einschätzung von Kyocera in einem guten Betriebszustand sein.

2.5 Abhängig von dem vom Kunden erworbenen KYOlife Supports, wird dieser entweder als Vor-Ort Reparatur oder als Vor-Ort Austausch in den Betriebsräumen des Kunden oder in einem von Kyocera bestimmten „Repair-Center“ erbracht. Der Kunde muss den Zugriff auf das fehlerhafte Gerät gestatten.

2.6 Vor dem Austausch des Gerätes sollte der Kunde Zubehör und Verbrauchsmaterialien entfernen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz oder Rückgabe von Zubehör oder entsprechenden Verbrauchsmaterialien, die im ausgetauschten Gerät zurückgeblieben sind.

2.7 Alle im Rahmen der KYOlife Support ausgetauschten Teile und ersetzten Geräte gehen in das Eigentum von Kyocera über. Die zur Reparatur des Gerätes verwendeten Ersatzteile werden Teil des Gerätes. Die von Kyocera verwendeten Ersatzteile begründen keine Verlängerung des Supportzeitraums nach diesen KYOlife Geschäftsbedingungen.

Im Falle eines Austauschs mit einem Ersatzgerät muss das fehlerhafte oder nicht funktionierende Gerät an den Frachtführer übergeben oder umgehend in dem zusammen mit dem Ersatzprodukt zur Verfügung gestellten Verpackungsmaterial zurückgegeben werden. Sofern der Kunde das fehlerhafte Gerät nicht zurückgibt, wird ihm das Ersatzgerät zum jeweils gültigen oder zuletzt veröffentlichten Listenpreis in Rechnung gestellt.

2.8 Die Reparaturarbeiten beginnen an dem auf den Tag der Fehlermeldung folgenden Werktag, außer es handelt sich dabei um einen Samstag, falls die Benachrichtigung des Kyocera Call-Centers oder des örtlichen authorisierten Kyocera Geschäftspartners bis spätestens zwölf Uhr mittags erfolgt ist. Der KYOlife Support-Service steht Montag bis Freitag während der üblichen Geschäftszeiten, außer an den für Kyocera oder die örtlichen Kyocera Geschäftspartner geltenden gesetzlichen Feiertagen, zur Verfügung.

2.9 Umstände, die außerhalb des Einflusses von Kyocera liegen, können dazu führen, dass wir den angegebenen Reaktions- und Reparaturzeitraum nicht einhalten können. Dazu zählen insbesondere: Stau oder Straßenbeeinträchtigungen, Betriebsausfall des Transportmittels oder Unfall, ungünstige Wetterbedingungen, Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen und Komponenten sowie die Strecke, die unser Vertreter zurücklegen muss, um Ihren Standort zu erreichen. Für durch höhere Gewalt entstehenden Verzug sind wir nicht verantwortlich (dazu Ziffer 9).

2.10 „Vor-Ort“
Wenn der Fehler nicht telefonisch oder mit einem vom Anwender installierbaren Ersatzteil behoben werden kann, sucht ein Servicetechniker Sie an ihrem Standort auf.

Geht die Fehlermeldung eines Kunden vor zwölf Uhr mittags bei uns ein, sucht Sie ein Servicetechniker am nächsten Werktag auf.

Ist der Fehler nach unserer Ansicht vom Leistungsumfang des KYOlife Supports abgedeckt, wird ein Servicetechniker versuchen, das Gerät am Standort des Kunden zu reparieren.

Sollte es Kyocera oder Geschäftspartnern von Kyocera nicht möglich sein, die Leistung Vor-Ort zu erbringen, da ein Zugriff auf das Gerät nicht möglich ist oder das Gerät nicht zur Verfügung steht, ersetzt der Kunde Kyocera oder unseren Geschäftspartnern alle entstandenen Kosten.


Alle Arbeiten, die von Kyocera oder unseren Geschäftspartnern unter solchen Umständen ausgeführt werden, werden dem Kunden zu unserem jeweils gültigen Stunden- und Reisekostensatz oder zu den jeweils gültigen Sätzen unserer Geschäftspartner in Rechnung gestellt.

Ist der Fehler nach Ansicht von Kyocera nicht durch den Leistungsumfang des KYOlife Supports abgedeckt, erstellt Kyocera oder ein Kyocera Geschäftspartner für den Kunden einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten und den veranschlagten Zeitraum der Reparatur. Bevor die Reparatur ausgeführt wird, benötigt Kyocera einen Auftrag des Kunden.

Stellt sich bei der Leistungserbringung Vor-Ort heraus, dass das Problem nicht vom Leistungsumfang des KYOlife Supports abgedeckt wird, behält sich Kyocera oder der Kyocera Geschäftspartner das Recht vor, dem Kunden die Reisekosten in Rechnung zu stellen. In diesem Fall wird der Kunde informiert und um seine Zustimmung zur Fortsetzung der Reparatur gebeten. Danach muss der Kunde die Kosten für die Anfahrt zu seinem Standort und für die dort erbrachten Leistungen tragen. In diesem Fall erfolgt die Rechnungsstellung für diese Kosten unmittelbar durch Kyocera oder unseren Geschäftspartner.

2.11 Ist das Problem nicht durch den Leistungsumfang des KYOlife Supports abgedeckt, wird es nicht auf der Grundlage dieser KYOlife Geschäftsbedingungen repariert. Wünscht der Kunde dennoch, dass der Fehler durch Kyocera oder den Geschäftspartner von Kyocera repariert wird, muss der Kunde dies gesondert beauftragen.

„Geräte-Austausch“
Für die Teilnahme Ihres Gerätes an dem KYOlife Austausch-Programm, müssen Sie Eigentümer des Gerätes sein, oder, im Falle von geleasten Geräten, muss die Finanzierungsgesellschaft dem KYOlife Vertrag zugestimmt haben. Wenn auf Ihrem Gerät eine dauerhafte Markierung, gleich welcher Art, angebracht ist, können wir keinen Austausch vornehmen.

Ist der Fehler nach unserer Ansicht vom Leistungsumfang des KYOlife Supports abgedeckt, stellen wir Ihnen ein Ersatzgerät mit der gleichen oder einer besseren Spezifikation als das fehlerhafte Gerät mit der gleichen oder einer niedrigeren Seitenleistung zur Verfügung. Das Eigentum an Ihrem Gerät geht auf Kyocera über und das Eigentum an dem Ersatzgerät geht auf Sie über. Vorausgesetzt, die telefonische Diagnose ist an einem Werktag vor zwölf Uhr mittags abgeschlossen, veranlassen wir, dass das Ersatzgerät am darauf folgenden Werktag am Standort des Kunden eintrifft.

2.12 Anmerkung zum Standortwechsel des Gerätes:
Der Kunde trägt die Verantwortung für einen Standortwechsel des Gerätes; dadurch können zusätzliche Servicegebühren entstehen und/oder andere Garantiebedingungen (Umfang der Herstellergarantie, Reaktions- und Reparaturzeiten sowie Transportbedingungen und Transportgebühren) gelten. Durch Standortwechsel des Gerätes in andere Länder können eventuell wegen dort abweichender Leistungsumfänge und Garantiebedingungen die in dem Herkunftsland des KYOlife-Supports geltenden Bestimmungen nicht angewendet werden.


3. Ordnungsgemäßer Betrieb des Gerätes
Um den KYOlife-Support in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

3.1 Das Gerät ist entsprechend den von Kyocera vorgegebenen Produktspezifikationen zu betreiben. Dies gilt insbesondere für die einmalige Maximalauslastung und das durchschnittliche Druckvolumen, wie jeweils in den technischen Spezifikationen angegeben, bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Druckvolumens.

3.2 Es dürfen nur geeignete Druckmaterialien verwendet werden. Das für den Betrieb geeignete Papier ist in den technischen Spezifikationen des Gerätes beschrieben.

3.3 Die von Kyocera in der Betriebsanleitung vorgegebenen Wartungs- und Pflegeanweisungen sind stets zu beachten.

3.4 Bei Erreichen der in den Garantiebedingungen des Herstellers angegebenen Druckleistung ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten ein komplettes „Maintenance-Kit“ bzw. „Service-Kit“ von Kyocera zu installieren. Die Installation hat durch Kyocera oder einem Geschäftspartner von Kyocera zu erfolgen; der Kunde muss den Nachweis über die rechtzeitige Installation dieser Kits aufbewahren, um sicherzustellen, dass der Hersteller-Garantieschutz erhalten bleibt.


4. Vorgehen im Störungsfall
4.1 Ist ein Gerät fehlerhaft, muss sich der Kunde telefonisch an die örtliche Service-Hotline / das örtliche „Contact-Center“ von Kyocera oder an den örtlichen autorisierten Geschäftspartner von Kyocera wenden. Die Kontaktdaten sind dem KYOlife Support-Paket oder der Webseite von Kyocera zu entnehmen. Um Ihnen gegenüber einen optimalen KYOlife Support-Service zu erbringen, fragen wir nach der Seriennummer des Gerätes, Ihrem Namen (bzw. dem Firmennamen unter Angabe einer Kontaktperson), Ihrer Adresse, E-Mail-Adresse und der Seitenleistung des Gerätes, (zum Datenschutz siehe Ziffer 1 – Leistungsumfang des KYOlife Supports).

4.2 Der Kunde muss bereit sein, die Fehlerursache nach telefonischer Anleitung selbst zu beheben.

4.3 Ist der Kunde nicht in der Lage, den Fehler selbst zu beheben, wird das Problem von Kyocera oder dem örtlichen Geschäftspartner von Kyocera durch Reparatur oder durch Austausch behoben.


5. Befreiung von der Leistungspflicht
Entschließt sich der Kunde, nicht mit unserer telefonischen Beratung zusammenzuarbeiten, keine zumutbare Fern-Support-Unterstützung zu nutzen oder gibt er Kyocera nicht die erforderliche Zeit und Gelegenheit, den Fehler zu beheben, wird Kyocera von der Verpflichtung zur Erbringung von KYOlife Support-Serviceleistungen gemäß diesen KYOlife Geschäftsbedingungen frei; aufgrund zusätzlicher Support-Leistungen können gegebenenfalls zusätzliche Kosten entstehen.


6. Abtretung
6.1. Der Kunde ist zur Abtretung seiner Rechte nach diesen KYOlife Geschäftsbedingungen berechtigt, soweit:

a) der Kunde Kyocera im Einzelnen über den vorgeschlagenen Abtretungsempfänger und den vorgeschlagenen Standort des Gerätes informiert,
b) der Kunde die schriftliche Zustimmung von Kyocera einholt und
c) der vorgeschlagene Abtretungsempfänger die sich aus den KYOlife Geschäftsbedingungen ergebenden vertraglichen Pflichten vollumfänglich so als verbindlich anerkennt, als wäre er selbst der Kunde.
6.2. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Abtretung des Gerätes; daraus können sich zusätzliche Servicegebühren und/oder andere Garantiebedingungen (Umfang der Herstellergarantie, Reaktions- und Reparaturzeiten sowie Transportbedingungen und Transportgebühren) ergeben.


7. Zahlungsbedingungen
7.1. Sämtliche gemäß dieser KYOlife Geschäftsbedingungen vom Kunden an Kyocera oder autorisierte Geschäftspartner zu leistende Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen gelten erst dann als eingegangen, wenn uns der Betrag zur freien Verfügung steht.

7.2. Für den Fall, dass Sie gegen die Bestimmungen in Ziffer 7.1 verstoßen, behalten wir uns das Recht vor, nach unserer Wahl den KYOlife-Support auszusetzen oder zu kündigen. Vor der Aussetzung oder Kündigung, erhalten Sie von uns eine schriftliche Aufforderung zur vollständigen Erfüllung Ihrer Zahlungsverpflichtung innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der schriftlichen Mitteilung.


8. Kündigung
8.1. Ungeachtet der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages führt der Eintritt eines der folgenden Ereignisse zur sofortigen Auflösung des KYOlife-Supports:
a) Im Falle von Unternehme(r)n:
(i) Kapitalgesellschaften: wenn ein Beschluss über die Auflösung Ihrer Gesellschaft gefasst wird oder wenn Ihre Gesellschaft liquidiert wird, oder
(ii) Personengesellschaften: im Falle eines Gerichtsbeschlusses über die Auflösung der Personengesellschaft;
b) Im Falle von natürlichen Personen:
(i) wenn Sie für zahlungsunfähig oder für insolvent erklärt werden, oder
(ii) im Falle Ihres Todes;
c) In allen Fällen:
(i) wenn Sie es versäumen, fällige Zahlungen an uns oder unsere Geschäftspartner zu leisten oder
(ii) wenn für Ihr Vermögen ein Liquidator, ein Zwangsverwalter, ein Nachlassverwalter, Treuhänder oder eine Person mit einem anderen ähnlichen Amt bestellt wird;
(iii) wenn Sie insolvent sind oder für insolvent erklärt werden.
8.2 Im Falle einer gemäß vorstehender Ziffer 8.1 erfolgten Auflösung des KYOlife Supports, werden wir Sie hiervon durch eine förmliche schriftliche Mitteilung entsprechend in Kenntnis setzen.
8.3. Unsere sonstigen Rechte bleiben von der Auflösung des KYOlife-Supports und der Kündigung anderer Vereinbarungen gemäß diesen KYOlife Geschäftsbedingungen aus den in den vorstehenden Ziffern 7 und 8.1 und in der nachstehenden Ziffer 9.1 aufgeführten Gründen unberührt.


9. Höhere Gewalt
9.1. Wir haften weder ganz noch teilweise für Verstöße gegen unsere Verpflichtungen nach diesen KYOlife Geschäftsbedingungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

9.2. Wir verpflichten uns, Sie über den Eintritt eines durch höhere Gewalt bedingten Ereignisses nach Kenntnisnahme unverzüglich unter Angabe von Einzelheiten zu den Umständen, die zu diesem Ereignis geführt haben, zu informieren.

9.3. Hält die Nichterfüllung aufgrund eines durch höhere Gewalt bedingten Ereignisses über einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen an, sind Sie zur Kündigung der nach diesen KYOlife Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge berechtigt.


10. Beschränkung des KYOlife Supports

A) Nicht Bestandteil des KYOlife Supports sind:

10.1 die Reinigung und Wartung des Gerätes nach Maßgabe der Betriebsanleitung;

10.2 Jegliche Art von Papierstau (die nicht durch einen Herstellungsfehler verursacht werden) sowie der Austausch von Verschleißteilen (z.B. Transportrollen);

10.3 Verfügbare Upgrades der in das Gerät integrierten Steuerungssoftware und zwar auch dann, wenn das Upgrade eine Geräteverbesserung darstellen würde (diese sind gebührenpflichtig, Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Kyocera);


10.4 Die Installation von Verbrauchsmaterialien oder „Maintenance-Kits“ oder „Service-Kits“ in den vom Hersteller empfohlenen Zeitabständen; der Austausch von Verbrauchsmaterialien nach deren Ausfall;

10.5 die Erbringung von Leistungen an Geräten, auf denen kein Typenschild mit Seriennummer angebracht ist oder bei denen das Typenschild mit der Seriennummer abgewandelt oder verändert wurde;


B) Ausgeschlossen ist die Reparatur oder der Austausch eines Gerätes oder von einzelnen Ersatzteilen aufgrund der folgenden Umstände:

10.6 Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Betrieb des Gerätes nicht streng gemäß der Betriebsanleitung erfolgt ist. Beispielsweise Schäden, die durch Verschmutzung innerhalb des Gerätes infolge unterlassener regelmäßiger Reinigung entstanden sind, Schäden, die durch Anschluss an falsche Netzspannung entstanden sind sowie Schäden, die auf Umwelteinflüsse, wie z.B. übermäßige Staubentwicklung, Feuchtigkeit, Gase und Dämpfe, usw. zurückzuführen sind;

10.7 Schäden, die Sie am Gerät verursachen und/oder Bearbeitungen, Veränderungen oder sonstige Modifikationen, die Sie am Gerät vornehmen;

10.8 Schäden am Gerät, die von nicht durch Kyocera autorisierten Drittgesellschaften verursacht werden; insbesondere mechanische Schäden auf der Oberfläche der Drucktrommel;

10.9 ein Druckvolumen, das die monatliche Auslastung oder die vorgesehene Lebensdauer des Gerätes, wie jeweils auf der in Ihrem Gerät mitgelieferten CD-Rom und auf der Webseite von Kyocera angegeben oder Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird, übersteigt;

10.10 die auf der Garantiekarte des Herstellers angegebene zulässige monatliche Auslastung verteilt sich nicht gleichmäßig über den jeweiligen Monat;

10.11 Schäden, die an dem Gerät durch den Einsatz von Verbrauchsmaterialien verursacht werden, bei denen es sich nicht um original Kyocera Verbrauchsmaterialien handelt, oder durch die Nutzung von Anschlussmöglichkeiten oder anderen Optionen, Zubehörteilen oder Geräten Dritter, die von Kyocera als ungeeignet eingestuft wurden;

10.12 Schäden, die dem Gerät durch die Verwendung von Etiketten oder Papier, die Klebstoffe enthalten, zugefügt werden. Bei der Verwendung von Etiketten oder Umschlägen lesen Sie bitte die Betriebsanleitung im Hinblick auf Spezifikationen und Einlegeanleitungen durch, um das Schadensrisiko möglichst gering zu halten;

10.13 Die von uns oder unseren Geschäftspartnern in Verbindung mit diesen Ausnahmen geleisteten Arbeiten, einschließlich Vor-Ort-Besuche anlässlich von Störungsfällen, die unter diese Ausnahmen fallen, werden Ihnen zu unseren dann geltenden Sätzen nach Zeitaufwand (nähere Angaben erhalten Sie auf Anfrage) oder zu den dann geltenden Sätzen unserer Geschäftspartner in Rechnung gestellt; sämtliche uns entstandenen Aufwendungen sind von Ihnen zu erstatten.

10.14 Besonderer Hinweis – Verwendung von nicht Original Kyocera Toner:

Ist ein Schaden nachweislich darauf zurückzuführen, dass kein Original Kyocera Toner verwendet wurde, ist ein solcher Schaden nicht von der Herstellergarantie abgedeckt.


11. Nachweis über Herstellergarantie bei Garantieansprüchen
Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Herstellergarantie ist die Registrierung des KYOlife / KYOlife plus Support-Paketes unbedingte Voraussetzung. Falls die Registrierung für die KYOlife Support nicht belegt werden kann, wenn der Kunde einen Störungsfall meldet, hat der Kunde den Nachweis darüber zu erbringen, dass er Anspruch auf den KYOlife Support hat. Dieser Nachweis kann nur durch Vorlage der Kaufquittung für das Gerät sowie der Kaufquittung für den KYOlife Support erbracht werden. Auf der Quittung muss die KYOlife Seriennummer vermerkt sein.


12. Gewährleistung für den KYOlife Support und Haftung für Schadensersatz
Die jeweils anwendbaren Bestimmungen zur Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkung entnehmen Sie bitte der Anlage „Länderspezifische Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen“. Das für die Zwecke der Anlage jeweils maßgebliche Land ist das Land, in dem der Kunde den KYOlife Support erworben hat.


13. Schlussbestimmungen
13.1 Auf sämtliche Beziehungen zwischen Kyocera und dem Kunden gilt das Recht des Landes, in dem der Kunde den KYOlife Support erworben hat. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Die Anlage „Länderspezifische Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen“ ist wesentlicher Bestandteil dieser KYOlife Geschäftsbedingungen.

13.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, werden sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem KYOlife/KYOlife plus Support-Paket von dem Gericht endgültig entschieden, welches für die Niederlassung der Kyocera Vertriebsgesellschaft in dem Land, in dem der Kunde den KYOlife Support erworben hat, jeweils zuständig ist. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, sind die Gerichte am Wohnort des Kunden zuständig.

13.3 Bei der Garantiekarte des Herstellers und der Registrierungskarte für die Herstellergarantie von Kyocera handelt es sich um Dokumente nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde den KYOlife Support erworben hat. Jede unzulässige Veränderung oder Manipulation kann eine strafbare Handlung darstellen und die Garantieverpflichtungen des Herstellers außer Kraft setzen.

13.4 Diese KYOlife Geschäftsbedingungen beinhalten sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand. Der KYOlife Supportvertrag ersetzt und hebt alle etwaigen früheren Vereinbarungen der Vertragsparteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand auf. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser KYOlife Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

13.5 Kyocera behält sich das Recht vor, diese KYOlife Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne eine entsprechende schriftliche Vorankündigung zu ändern. Änderungen gelten nicht rückwirkend (d.h. auf den von Ihnen erworbenen KYOlife Support finden die im Zeitpunkt des Erwerbs jeweils geltenden Supportbestimmungen Anwendung).

13.6 Nur die Parteien dieser KYOlife Geschäftsbedingungen sind zur Durchsetzung einer ihrer Bestimmungen berechtigt.


Anlage:
Länderspezifische Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen


1. Deutschland:

(a) Gewährleistung für KYOlife Support
Für den Fall, dass der erbrachte KYOlife Support mangelhaft ist, kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist Nacherfüllung verlangen. Ist Kyocera nicht zur Nacherfüllung in der Lage, ist der Kunde zur Kündigung des KYOlife Support-Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt. Der Kunde ist nicht zur Minderung des Kaufpreises für die KYOlife Supportleistungen berechtigt. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz unterliegen der in Ziffer 1(b) dieser Anlage enthaltenen Haftungsbeschränkungsklausel. Gewährleistungsansprüche für die KYOlife Supportleistungen verjähren 12 Monate nach deren jeweiliger Erbringung.

(b) Haftung
Die Haftung von Kyocera, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:



- Kyocera haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Abschluss dieses Vertrages typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis;

- Kyocera haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

Diese Haftungsklausel findet auf die Geschäftspartner von Kyocera entsprechend Anwendung.


2. Großbritannien

(a) Gewährleistung für KYOlife Support
Für den Fall, dass der erbrachte KYOlife Support mangelhaft ist, kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist Nacherfüllung verlangen. Ist Kyocera nicht zur Nacherfüllung in der Lage, ist der Kunde zur Kündigung des KYOlife Support-Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt. Der Kunde ist nicht zur Minderung des Kaufpreises für die KYOlife Supportleistungen berechtigt. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz unterliegen der in Ziffer 2(b) dieser Anlage enthaltenen Haftungsbeschränkungsklausel. Gewährleistungsansprüche für die KYOlife Supportleistungen verjähren 12 Monate nach deren jeweiliger Erbringung.

Die in diesen KYOlife Geschäftsbedingungen aufgeführten Gewährleistungen, Bestimmungen und Bedingungen ersetzen alle anderen Bedingungen, Gewährleistungen oder sonstigen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser KYOlife Geschäftsbedingungen, die für das Verhältnis zwischen dem Kunden und Kyocera gelten könnten und dies für die Zwecke dieser Ziffer 2(a) auch tun oder anderweitig konkludent oder ausdrücklich Bestandteil dieser KYOlife Geschäftsbedingungen oder einer Nebenvereinbarung werden würden, gleich ob kraft Gesetzes, „common law“ oder anderweitig, und die hiermit vollumfänglich ausgeschlossen werden (einschließlich und ohne Beschränkung, konkludent geltende Bedingungen, Gewährleistungen und andere Bestimmungen bezüglich zufrieden stellender Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck sowie die Einhaltung des verkehrsüblichen Sorgfaltsmaßstabs).

(b) Haftung

(aa) Diese KYOlife Geschäftsbedingungen enthalten keinen Ausschluss und keine Einschränkung der Haftung von Kyocera:

(i) für arglistige Täuschung;
(ii) für Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit seitens Kyocera;
(iii) für Verstöße gegen die Verpflichtungen gemäß Abschnitt 12 des Gesetzes über den Warenkauf (Sale of Goods Act) aus dem Jahre 1979 oder gemäß Abschnitt 2 des Gesetzes für Warenkauf-, Warenlieferungs- und Dienstleistungsverträge (Supply of Goods and Services Act) aus dem Jahre 1982; oder
(iv) die nicht gesetzlich ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

(bb) Vorbehaltlich Ziffer 2(b)(aa) dieser Anlage übernimmt Kyocera keine Haftung für die nachfolgend genannten Verluste oder Schäden (gleich, ob diese Verluste oder Schäden vorhersehbar oder sonst in irgendeiner Weise bekannt waren): Einnahmeausfälle, Ausfälle hinsichtlich tatsächlicher oder erwarteter Gewinne (einschließlich Ausfälle bei Gewinnen aus Verträgen), Verluste durch Nichtnutzung von Geld, Verlust erwarteter Einsparungen, Geschäftseinbußen, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Schmälerung des Firmenwertes, Rufschädigung, Datenverluste, -schäden oder Korruption oder mittelbare oder Vermögensfolgeschäden oder –verluste, und zwar unabhängig von ihrer jeweiligen Ursache (zur Ausräumung jeglicher Zweifel auch einschließlich bei den in dieser Ziffer 2(b)(bb) genannten Verlusten oder Schäden)).

(cc) Vorbehaltlich Ziffer 2(b)(aa) dieser Anlage ist Kyoceras Gesamthaftung nach den KYOlife Geschäftsbedingungen, einschließlich der Erbringung oder Nichterbringung von KYOlife Supportleistungen, auf höchstens 125% des von dem Kunden gemäß den KYOlife Geschäftsbedingungen an Kyocera oder an die Geschäftspartner von Kyocera für die erbrachten Serviceleistungen gezahlten oder zu zahlenden Gesamtbetrages, begrenzt.


3. Frankreich

(a) Gewährleistung für KYOlife Support
Für den Fall, dass der erbrachte KYOlife Support mangelhaft ist, kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist Nacherfüllung verlangen. Ist Kyocera nicht zur Nacherfüllung in der Lage, ist der Kunde zur Kündigung des KYOlife Support-Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt. Der Kunde ist nicht zur Minderung des Kaufpreises für die KYOlife Supportleistungen berechtigt. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz unterliegen der in Ziffer 3(b) dieser Anlage enthaltenen Haftungsbeschränkungsklausel. Soweit dies nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist, verjähren Gewährleistungsansprüche für die KYOlife Supportleistungen 12 Monate nach deren jeweiliger Erbringung.

(b) Haftung
Ist der Kunde Unternehmer, haftet Kyocera nur für unmittelbare Schäden, die Kyocera durch Verletzung von sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten verursacht. Kyocera haftet keinesfalls für mittelbare Schäden, einschließlich unter anderem für Gewinnausfälle, Einnahmeausfälle, Datenverlust, Kosten für die Beschaffung von Ersatzwaren und –dienstleistungen, Schmälerung des Firmenwertes, Rufschädigung oder Kundenverlust sowie Beschädigung von Firmeneigentum, selbst wenn Kyocera auf entsprechende Risiken hingewiesen wurde. Unbeschadet dessen, ist Kyoceras Gesamthaftung auf höchstens 125% des vom Kunden für die gemäß den KYOlife Geschäftsbedingungen erbrachten Serviceleistungen an Kyocera gezahlten oder zu zahlenden Gesamtbetrages, begrenzt.

Ist der Kunde ein Verbraucher, haftet Kyocera für unmittelbare Schäden im Sinne des französischen Rechts.

Kyocera haftet in jedem Fall unbegrenzt für Körperverletzungen.

Diese Haftungsklausel findet auf die Geschäftspartner von Kyocera entsprechend Anwendung.


4. Spanien

(a) Gewährleistung für KYOlife Support
Für den Fall, dass der erbrachte KYOlife Support mangelhaft ist, kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist Nacherfüllung verlangen. Ist Kyocera nicht zur Nacherfüllung in der Lage, ist der Kunde zur Kündigung des KYOlife Support-Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt. Der Kunde ist nicht zur Minderung des Kaufpreises für die KYOlife Supportleistungen berechtigt. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz unterliegen der in Ziffer 4(b) dieser Zusatzvereinbarung enthaltenen Haftungsbeschränkungsklausel. Mit Ausnahme gegebenenfalls bestehender gesetzlicher Rechte verjähren Gewährleistungsansprüche für KYOlife Supportleistungen 12 Monate nach deren jeweiliger Erbringung.

(b) Haftung
Die Haftung von Kyocera, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:

- Kyocera haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Abschluss dieses Vertrages typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis;

- Kyocera haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen.


Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem spanischen Produkthaftungsgesetz 22/1994) oder für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Diese Haftungsklausel findet auf die Geschäftspartner von Kyocera entsprechend Anwendung.

Sind Sie Verbraucher, bleiben die Rechte nach dem Gesetz 26/1984 zum Schutz von Verbrauchern und Anwendern und damit zusammenhängende Regelungen unberührt, sofern und soweit sie nicht vertraglich eingeschränkt werden können, d.h. die vorstehenden Beschränkungen finden keine Anwendung.


5. Italien

(a) Gewährleistung für KYOlife Support
Für den Fall, dass der erbrachte KYOlife Support mangelhaft ist, kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist Nacherfüllung verlangen. Ist Kyocera nicht zur Nacherfüllung in der Lage, kann der Kunde diesen KYOlife Support-Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Kunde ist nicht zur Minderung des Kaufpreises für die KYOlife Supportleistungen berechtigt. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz unterliegen der in Ziffer 5(b) dieser Zusatzvereinbarung enthaltenen Haftungsbeschränkungsklausel. Gewährleistungsansprüche für die KYOlife Supportleistungen verjähren 12 Monate nach deren jeweiliger Erbringung.

(b) Haftung
Die Haftung von Kyocera, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:

- Kyocera haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Abschluss dieses Vertrages typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis;

- Kyocera haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem italienischen Verbraucherschutzgesetz).

Diese Haftungsklausel findet auf die Geschäftspartner von Kyocera entsprechend Anwendung.





Allgemeine Geschäftsbedingungen KYOlife - Deutsch 2.0 – 2007/01

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